Zielgruppen

Arbeitslose bzw. Erwerbslose,

 
Dazu zählen insbesondere langzeitarbeitslose und / oder schwervermittelbare Personen (z.B. Empfän-ger von Arbeitslosengeld II, Schwerbehinderte und / oder benachteiligte junge Menschen), die häufig folgende zusätzliche Merkmale von Benachteiligung aufweisen:

 
Die Prüfung der individuellen Fördervoraussetzungen und die Besetzung der Stellen erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen öffentlichen Stellen (ARGE für Beschäftigung, Jugendamt, Agentur für Arbeit etc.) oder in Kooperation mit anderen sozialen Diensten. Die Stellenbesetzungen erfolgen nicht zu einem bestimmten fixen Zeitpunkt, sondern kontinuierlich nach Bedarf und wenn Stellen frei geworden sind. Je heterogener die Teilnehmergruppe im Hinblick auf die berufliche Leistungsfähigkeit zusammengesetzt ist, umso effektiver gestaltet sich das betriebliche Lernfeld für jede/n einzelne/n Teilnehmer/in. Auf diesen Aspekt ist bei der Stellenbesetzung zu achten.