Zielgruppen
Arbeitslose bzw. Erwerbslose,
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die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. Ausbildungsstellenmarkt als benachteiligt gelten, erwerbsfähig sind bzw. sich an der Schwelle zur Erwerbsfähigkeit befinden, wenn sie den Sta-tus der Erwerbsunfähigkeit haben,
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für die keine anderen Maßnahmen im Regelsystem der beruflichen Bildung und Beschäftigungsförderung (Berufliche Schulen, überbetriebliche Fortbildungs- und Umschu-lungsmaßnahmen, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung etc.) in Betracht kommen oder nicht sinnvoll erscheinen und
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bei denen ein erhöhter Bedarf an individueller Förderung besteht.
Dazu zählen insbesondere langzeitarbeitslose und / oder schwervermittelbare Personen (z.B. Empfän-ger von Arbeitslosengeld II, Schwerbehinderte und / oder benachteiligte junge Menschen), die häufig folgende zusätzliche Merkmale von Benachteiligung aufweisen:
Höheres Alter, gesundheitliche Einschränkungen, körperliche Behinderungen, psychische Be-hinderungen, keine Berufsausbildung, fehlende Berufserfahrung im erlernten Beruf, instabile Erwerbsbiografie, niedrige Allgemeinbildung, Suchterkrankung/-gefährdung, besondere famili-äre Belastungen (z.B. alleinerziehende Frauen und Männer), geschlechtsspezifische Benach-teiligungen, soziokulturelle Benachteiligungen (z.B. Migranten, Minderheiten), Merkmale sozia-ler Randständigkeit, sonstige Merkmale von Benachteiligung.
Die Prüfung der individuellen Fördervoraussetzungen und die Besetzung der Stellen erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen öffentlichen Stellen (ARGE für Beschäftigung, Jugendamt, Agentur für Arbeit etc.) oder in Kooperation mit anderen sozialen Diensten. Die Stellenbesetzungen erfolgen nicht zu einem bestimmten fixen Zeitpunkt, sondern kontinuierlich nach Bedarf und wenn Stellen frei geworden sind. Je heterogener die Teilnehmergruppe im Hinblick auf die berufliche Leistungsfähigkeit zusammengesetzt ist, umso effektiver gestaltet sich das betriebliche Lernfeld für jede/n einzelne/n Teilnehmer/in. Auf diesen Aspekt ist bei der Stellenbesetzung zu achten.