Auftragsgrundlage

Der Integrationsauftrag der Betriebe beruht auf den Grundlagen der Sozialgesetzgebung wie z.B. SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB III (Arbeitsförderung), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), SGB XII (Sozialhilfe). Kennzeichnend für alle vorher genannten Gesetze ist das Kooperations- und Abstimmungsgebot der jeweiligen Körperschaften, die für die Ausführung des gesetzlichen Auftrags zuständig sind, im Hinblick auf die Personengruppe der Benachteiligten. Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags wird konkretisiert u.a. durch Förderprogramme der Kommune, des Landes, des Bundes und der Europäischen Union, Anordnungen der Agentur für Arbeit oder besondere Förderschwerpunkte der Agenturbezirke und örtlichen Jobcenter. Für die Tätigkeit der Betriebe sind außerdem die Satzungen ihrer Träger von Bedeutung.