Aufgabenbereich: Bereitstellung des betrieblichen Sozialisationsfeldes
Der Betrieb ist das Hauptmerkmal des Sozialisationsfeldes. Über den Betrieb werden die wichtigsten Rahmenbedingungen für den individuellen Lern- und Entwicklungsprozess geschaffen.
Strukturelle Merkmale des Aufgabenbereichs
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Leitung und Organisation eines Betriebes.
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Weiterentwicklung bzw. Anpassung des Betriebes an die Markterfordernisse - z.B. Kundenanforderungen, technische Innovationen.
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Beschäftigung von ausreichendem Fachpersonal zur Stabilisierung der betrieblichen Leistungen.
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Beschäftigung von ehemaligen Maßnahmeteilnehmern/innen, die auch nach Maßnahmeende schwervermittelbar bleiben, zur Stabilisierung des betrieblichen Sozialisationsfeldes - ggf. unter Inanspruchnahme von Personalkostenzuschüssen.
Qualitative Merkmale des Lernfeldes
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Das betriebliche Leistungsangebot orientiert sich am Leistungsangebot vergleichbarer privater gewerblicher Betriebe bzw. entspricht diesem.
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Die Qualität der Dienstleistung orientiert sich am marktüblichen Niveau bzw. entspricht diesen Anforderungen.
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Die Preise für Dienstleistungen und Produkte orientieren sich am Marktniveau bzw. entsprechen diesem.
Unter diesen strukturellen und qualitativen Bedingungen kann eine praxis- und marktnahe Lernorganisation erfolgen.
Aufgabenbereich: Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen
Die berufliche und soziale Integrationsförderung der Zielgruppen im betrieblichen Rahmen geschieht auf der Basis von Beschäftigungsvereinbarungen, Arbeits- oder Ausbildungsverträgen mit den Ziel-gruppenbeschäftigten in unterschiedlichen Formen - je nach Maßnahmeart.
Strukturelle Merkmale des Aufgabenbereichs
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Führen von Informations- und Beratungsgesprächen mit Personen der Zielgruppe - vorrangig mit potentiellen Bewerbern/innen für eine Maßnahmeteilnahme und ggf. Durchführung von Probebeschäftigungen.
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Durchführung von verschiedenen beruflichen Förder-, Qualifizierungs-, Ausbildungs- oder Beschäftigungsmaßnahmen mit unterschiedlicher Dauer entsprechend der vereinbarten Maß-nahmeziele und dem individuellen Förderbedarf – davon:
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Arbeitserprobungen - Dauer: 1 Woche bis max. 3 Monaten. Die Maßnahmen beinhalten Eignungstests. Sie schließen ab mit einer Beratung der Teilnehmer/innen und ggf. der zuständigen Arbeitsvermittlung. Sie können auch zum Abschluss eines Arbeits-, Qualifizierungs-, Umschulungs- oder Ausbildungsvertrages in den Betrieben führen.
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Zeitlich befristete Beschäftigungsmaßnahmen gemäß § 16 SGB II gegen „Mehraufwandsentschädigung“ als Helfer/in oder auch als Fachkraft - Dauer: 12 bis 18 Monate.
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Zeitlich befristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmaßnahmen (z.B. gemäß § 29 SGB II – Einstiegsgeld) als Helfer/in oder auch als Fachkraft - Dauer: 12 bis 24 Monate.
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Sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmaßnahmen (z.B. gemäß § 16 SGB II – Beschäftigungszuschuss mit Option auf Wegfall der Befristung) als Helfer/in oder auch als Fachkraft - Dauer: 12 bis 24 Monate – ggf. unbefristet
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Betriebliche Umschulungs- bzw. Ausbildungsmaßnahmen in den Berufsbereichen der Betriebe, soweit die Ausbildungsberechtigung des Betriebes vorliegt - Dauer: 1 bis 3½ Jahre. Diese Maßnahmen können auch als Anschlussmaßnahmen von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen geführt werden.
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Ggf. andere Formen von Beschäftigungsverhältnissen (z.B. im Rahmen von nach SGB III, SGB IX oder SGB XII gewährten Personalkostenzuschüssen).
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Die Betriebe garantieren die Integration der Teilnehmer/innen in die betrieblichen Arbeitsabläufe.
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Die Betriebe sichern ein ausreichendes Arbeitsvolumen, das für die sinnvolle Beschäftigung und Qualifizierung der Teilnehmer/innen erforderlich ist.
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Die Betriebe organisieren nach Bedarf Praktika in anderen Einrichtungen und Unternehmen zur Erweiterung der beruflichen Erfahrungen bzw. in - nicht gemeinnützigen - Betrieben zur Verbesserung der Vermittlungschancen nach Maßnahmeende. Für ein ausreichendes Ange-bot ist in Kooperation mit den Verbänden der Wirtschaft zu sorgen.
Qualitative Merkmale des Lernfeldes
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Die Teilnehmer/innen sichern während der Maßnahme ihren Lebensunterhalt durch Bezug von Arbeitslosengeld II in Kombination mit MAW (Mehraufwandsentschädigung), Arbeitslohn, Ausbildungsvergütung oder anderen vergleichbaren Leistungen.
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Die Leistungsanforderungen an die Teilnehmer/innen orientieren sich am individuellen Leistungsvermögen unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange.
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Dauer und Intensität der Einarbeitung richtet sich nach den individuellen Ausgangsvoraussetzungen.
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Die Heterogenität der Maßnahmeformen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus und Laufzeiten sind eine wichtige Voraussetzung für die Sicherung der Dienstleistungsqualität der Betriebe und für die Sicherung der Qualität des Lernfeldes “Betrieb”.
Aufgabenbereich: Ergänzende berufliche Bildungsmaßnahmen
Das betriebliche Lernfeld wird ergänzt durch geeignete berufliche Bildungsmaßnahmen und Maßnah-men zur Förderung der Allgemeinbildung.
Strukturelle Merkmale des Aufgabenbereichs
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Die Betriebe führen regelmäßig innerbetriebliche Kurse oder Einzelmaßnahmen zur Vertiefung der im Betrieb erworbenen beruflichen Kenntnisse durch.
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Die Betriebe organisieren interne oder externe Einzelmaßnahmen zum Ausbau der beruflichen Kenntnisse - nach Bedarf.
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Die Betriebe organisieren Maßnahmen zum Erwerb von Qualifizierungsbausteinen (Berufsausbildungsmodule), die von den zuständigen Verbänden bzw. Behörden zertifiziert sind – nach Bedarf.
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Die Betriebe bieten für die Auszubildenden oder Umschüler Lernhilfen zur besseren Bewälti-gung des Lernstoffs der Berufsschule und bei der Vorbereitung zur Gesellenprüfung - nach Bedarf.
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Die Betriebe organisieren Kurse oder Einzelmaßnahmen zur Verbesserung sprachlicher und mathematischer Grundfertigkeiten, bzw. andere Maßnahmen zur Förderung der Allgemeinbildung - nach Bedarf.
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Die Betriebe führen Einzel- oder Gruppenmaßnahmen zur Weiterentwicklung der psychosozia-len Kompetenz der Teilnehmer/innen durch (Bewerbungs-, Konflikt-, Kommunikationstraining etc.)
Qualitative Merkmale des Lernfeldes
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Maßnahme-/Kursinhalte bilden keinen abstrakten Lernstoff, sondern beziehen sich auf das betriebliche, praktische Geschehen.
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Die ergänzenden beruflichen Bildungsmaßnahmen sichern die im Betrieb erworbenen berufli-chen Kenntnisse und Fertigkeiten.
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Die Qualität der ergänzenden beruflichen Bildungsmaßnahmen wird durch die Marktintegration des Betriebes erhöht.
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Die ergänzenden Maßnahmen ermöglichen insbesondere Benachteiligten eine neue Qualität von Lernerfahrung und verbessern somit die Chancen einer Kompensation von Lern- und Leistungsdefiziten.
Aufgabenbereich: Berufspädagogische und sozialpädagogische Einzelarbeit
Das betriebliche Lernfeld und die Bildungsangebote werden ergänzt um das Angebot von Einzelmaß-nahmen, die den Teilnehmern/innen Hilfestellung bieten bei der Bewältigung persönlicher Probleme, bei der Stabilisierung ihres sozialen Umfeldes und bei der individuellen Lebens- und Berufsplanung. Sie dienen vor allem aber auch der Reflexion des bisherigen Maßnahmeverlaufes und der Vereinba-rung von neuen oder modifizierten Zielen während der verbleibenden Maßnahmedauer.
Strukturelle Merkmale des Aufgabenbereichs
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Anamnese (für jede/n Teilnehmer/in), Beratung und Krisenintervention - je nach individuellem Bedarf,
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Entwicklungsgespräche mit den Teilnehmern/innen in regelmäßigem Turnus (Inhalte: berufliche und individuelle Entwicklung, Zielvereinbarung - ggf. Zielmodifikation etc.) durch Sozialpä-dagogen/innen in Kooperation mit den Arbeitsanleitern/innen,
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Unterstützung bei der Bewerbung für einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Umschulungsplatz nach Maßnahmeende - auch durch Vermittlung in Praktikums- und Arbeitsstellen etc.,
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Beratung und Begleitung ehemaliger Teilnehmer/innen (“Nachbetreuung”) - insbesondere zu Beginn des neuen Beschäftigungsverhältnisses - nach Bedarf bzw. bei Anforderung.
Qualitative Merkmale des Lernfeldes
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Der berufspädagogischen und sozialpädagogischen Einzelarbeit kommt eine zentrale Bedeutung zu, denn im Rahmen der Einzelarbeit wird das Bewusstsein über den individuellen Leistungsstand (Problemlagen etc.) erhöht und alle Einzelmaßnahmen eingeleitet, die für die Optimierung der individuellen Lernfeldbedingungen im Rahmen des Betriebes notwendig sind.
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Durch die Marktnähe des Betriebes verbessern sich auch die Bedingungen für die Fachkräfte, die Entwicklungsfortschritte der Teilnehmer/innen im Hinblick auf ihre Arbeitsmarktchancen realistischer zu bewerten.