MAG AFI Münchner Arbeitsgemeinschaft Arbeitsförderungsinititiativen

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Impressum

Die Betriebe der MAG-AFI

Leistungsbeschreibung

Inhalt

  1. Vorwort

  2. 1. Produktdefinition
  3. 2. Zielgruppen
  4. 3. Ziele
  5. 4. Auftragsgrundlage

  6. 5. Leistungen

  7. 5.1 Aufgabenbereich: Bereitstellung des betrieblichen Sozialisationsfeldes
  8. 5.2 Aufgabenbereich: Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen
  9. 5.3 Aufgabenbereich: Ergänzende berufliche Bildungsmaßnahmen
  10. 5.4 Aufgabenbereich: Berufspädagogische und sozialpädagogische Einzelarbeit

  11. 6. Standards

Vorwort

Die vorliegende Leistungsbeschreibung wurde in ihrer ursprünglichen Fassung bereits im Jahr 1999 formuliert und unter dem Titel „Die Betriebe der MAG AFI (Münchner Arbeitsgemeinschaft Arbeits-förderungsinitiativen) – Leistungsbeschreibung“ veröffentlicht. Zum damaligen Zeitpunkt wollten die in der MAG AFI zusammengeschlossenen Träger, sozialen Betriebe und Einrichtungen eine Rahmenkonzeption für die berufliche und soziale Integrationsförderung von Benachteiligten im Kontext ihrer Sozialen Betriebe in München vorlegen. Das Ziel, mehr Transparenz für diese Arbeit bei Vertre-tern aus Politik, Verwaltung und bei der Fachöffentlichkeit zu erzeugen, wurde in vollem Umfang er-reicht, und die Leistungsbeschreibung erfuhr auch über den kommunalpolitischen Rahmen Münchens hinaus Beachtung.

Die Sozialen Betriebe galten über Jahre hinweg als Prototypen sozialpolitisch motivierter Beschäfti-gungsförderung – insbesondere für den Personenkreis von Langzeitarbeitslosen, für die die regulären Maßnahme- und Kursangebote wirkungslos bleiben. Die Hartz III (SGB III) - und Hartz IV (SGB II) - Reformen und die damit verbundene tendentielle Entkommunalisierung der Daseinsvorsorge für ge-sellschaftliche Problemgruppen haben den Bestand von Sozialen Betrieben in München nicht in Frage gestellt. Das ist aber kein Ergebnis vorausschauender Sozialpolitik des Bundes, in dessen Zuständig-keit inzwischen auch die „Arbeitsmarktpolitik“ für erwerbsfähige, bedürftige Arbeitslose fällt. Bisher bie-tet unverändert die Landeshauptstadt München das stabile Fundament der öffentlichen Förderung von Sozialen Betrieben in München. Sie handelt damit vorbildlich und beispielhaft für vergleichbare bun-desdeutsche Kommunen.

Die vorliegende Leistungsbeschreibung ist im Wesentlichen eine Aktualisierung der Rahmenkonzepti-on von 1999. Die Tatsache, dass nur wenige Passagen verändert bzw. aktualisiert werden mussten, ist ein Indiz für die Qualität der Leistungsbeschreibung von 1999 und vor allem für die Qualität der be-trieblichen Integrationskonzepte der Sozialen Betriebe in der Vergangenheit. Mit der Neufassung der Leistungsbeschreibung soll zunächst eine neue fachpolitische Begründung für kommunalpolitisches Handeln geschaffen werden. Wenn diese Arbeit darüber hinaus dazu beiträgt, dass andere, potentielle Partner (z.B. der Bund) sich deutlicher bei der Förderung von Sozialen Betrieben engagieren, wäre ein weiteres Ziel erreicht.

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1. Produktdefinition

Soziale Betriebe sind Instrumente zur Förderung der beruflichen und sozialen Integration von Perso-nen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als benachteiligt gelten und bei denen ein erhöhter Förder-bedarf besteht. Soziale Betriebe bieten marktfähige Dienstleistungen an und nutzen ihre betriebliche Infrastruktur vorrangig dazu, die Entwicklung der beruflichen und sozialen Kompetenz der Maßnahme-teilnehmer/innen nachhaltig zu fördern. In diesem Sinne sind Soziale Betriebe stets Zweckbetriebe gemeinnütziger Körperschaften.

Die Grundlage des Integrationskonzepts bilden die vertraglich fixierten Vereinbarungen zwischen Be-trieb und Maßnahmeteilnehmern/innen in Form von Beschäftigungs-, Arbeits- bzw. Ausbildungs- / Um-schulungsverträgen. Damit werden die Teilnehmer/innen in den Arbeitsprozess und in die betriebliche Infrastruktur eingebunden. Zusätzliche Beratungs- und Bildungsangebote, die sich stets am individuel-len Entwicklungsbedarf orientieren und im Kontext zum betrieblichen Geschehen stehen, stellen si-cher, dass der Soziale Betrieb ein ganzheitliches Förderkonzept verfolgt.

Soziale Betriebe sind ein ergänzendes Angebot zum Regelsystem der beruflichen Bildung und Be-schäftigungsförderung. Soziale Betriebe bieten im Vergleich zu Schulen, Maßnahmen in Lehrgangs-form oder Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten, durch ihre zusätzliche betriebliche, praktische Aus-richtung ausgezeichnete Rahmenbedingungen zur Intensivierung der individuellen Förderung und sind in dieser Hinsicht anderen Maßnahmetypen deutlich überlegen.

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2. Zielgruppen

Arbeitslose bzw. Erwerbslose,
  • die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. Ausbildungsstellenmarkt als benachteiligt gelten, erwerbsfähig sind bzw. sich an der Schwelle zur Erwerbsfähigkeit befinden, wenn sie den Sta-tus der Erwerbsunfähigkeit haben,
     
  • für die keine anderen Maßnahmen im Regelsystem der beruflichen Bildung und Beschäftigungsförderung (Berufliche Schulen, überbetriebliche Fortbildungs- und Umschu-lungsmaßnahmen, Berufsberatung und Arbeitsvermittlung etc.) in Betracht kommen oder nicht sinnvoll erscheinen und
     
  • bei denen ein erhöhter Bedarf an individueller Förderung besteht.

 
Dazu zählen insbesondere langzeitarbeitslose und / oder schwervermittelbare Personen (z.B. Empfän-ger von Arbeitslosengeld II, Schwerbehinderte und / oder benachteiligte junge Menschen), die häufig folgende zusätzliche Merkmale von Benachteiligung aufweisen:

    Höheres Alter, gesundheitliche Einschränkungen, körperliche Behinderungen, psychische Be-hinderungen, keine Berufsausbildung, fehlende Berufserfahrung im erlernten Beruf, instabile Erwerbsbiografie, niedrige Allgemeinbildung, Suchterkrankung/-gefährdung, besondere famili-äre Belastungen (z.B. alleinerziehende Frauen und Männer), geschlechtsspezifische Benach-teiligungen, soziokulturelle Benachteiligungen (z.B. Migranten, Minderheiten), Merkmale sozia-ler Randständigkeit, sonstige Merkmale von Benachteiligung.

 
Die Prüfung der individuellen Fördervoraussetzungen und die Besetzung der Stellen erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen öffentlichen Stellen (ARGE für Beschäftigung, Jugendamt, Agentur für Arbeit etc.) oder in Kooperation mit anderen sozialen Diensten. Die Stellenbesetzungen erfolgen nicht zu einem bestimmten fixen Zeitpunkt, sondern kontinuierlich nach Bedarf und wenn Stellen frei geworden sind. Je heterogener die Teilnehmergruppe im Hinblick auf die berufliche Leistungsfähigkeit zusammengesetzt ist, umso effektiver gestaltet sich das betriebliche Lernfeld für jede/n einzelne/n Teilnehmer/in. Auf diesen Aspekt ist bei der Stellenbesetzung zu achten.

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3. Ziele

Die Betriebe bieten als gemeinnützige Einrichtungen den Teilnehmern/innen ein komplexes Lernfeld, das insbesondere Benachteiligten die Chance eröffnet,
  • berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben bzw. zu erweitern,
     
  • die eigene persönliche und berufliche Identität weiterzuentwickeln,
     
  • die eigenen Ressourcen zu erkennen und zu entwickeln,
     
  • das individuelle soziale Umfeld zu stabilisieren und die materiellen Lebensumstände zu verbessern,
     
  • ihre Vermittlungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachhaltig zu verbessern.
 
Die Teilnehmer/innen sollen nach Abschluss der Maßnahme in der Lage sein,
  • ihr Leben eigenverantwortlich zu führen,
  • eine Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben,
  • weiterführende Angebote im regulären Berufsbildungs- und Schulsystem wahrzunehmen.

 
Sollte eine Vermittlung vor geplantem Maßnahmeende möglich oder sinnvoll sein, wird diese realisiert.

Für Teilnehmer/innen, bei denen sich trotz nachhaltiger Entwicklungsfortschritte während der Maß-nahme keine Perspektive abzeichnet, werden auch weitergehende Formen der Beschäftigung und Un-terstützung angeboten, um die bisherigen Erfolge nicht zu gefährden.

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4. Auftragsgrundlage

Der Integrationsauftrag der Betriebe beruht auf den Grundlagen der Sozialgesetzgebung wie z.B. SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), SGB III (Arbeitsförderung), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), SGB XII (Sozialhilfe). Kennzeich-nend für alle vorher genannten Gesetze ist das Kooperations- und Abstimmungsgebot der jeweiligen Körperschaften, die für die Ausführung des gesetzlichen Auftrags zuständig sind, im Hinblick auf die Personengruppe der Benachteiligten. Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags wird konkretisiert u.a. durch Förderprogramme der Kommune, des Landes, des Bundes und der Europäischen Union, An-ordnungen der Agentur für Arbeit oder besondere Förderschwerpunkte der Agenturbezirke und örtlichen ARGEn (Arbeitsgemeinschaften für Beschäftigung). Für die Tätigkeit der Betriebe sind außerdem die Satzungen ihrer Träger von Bedeutung.

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5. Leistungen

Die Betriebe bieten Ihre Leistungen in unterschiedlichen Marktsegmenten an. Dazu zählen neben Leis-tungsangeboten in den klassischen Handswerksbereichen ebenso Leistungen in den Bereichen Re-cycling, Umweltpflege, Büro und Verwaltung, soziale Dienste, besondere Dienste für sozialbenachtei-ligte Menschen oder sonstige innovative Dienstleistungen. Die Vielfalt der Betriebe im Hinblick auf an-gebotene Dienstleistungen und Organisationsformen (z.B. Betriebsgröße, Marktbeteiligung, zielgrup-penspezifische Ausrichtung etc.) ist eine wichtige Voraussetzung, um der Vielfalt und Heterogenität der Problemlagen bei den Maßnahmeteilnehmern/innen gerecht zu werden und die Wirksamkeit der Maß-nahmen zu erhöhen.

Im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung werden im Folgenden Aufgaben beschrieben, die sich un-mittelbar auf den Integrationsauftrag der Sozialen Betriebe beziehen. Die Aufgaben sind verschiede-nen Aufgabenbereichen zuzuordnen, die in der Regel von Fachkräften mit unterschiedlichen berufs-fachlichen und (sozial-) pädagogischen Kompetenzen (z.B. Meister/in, Sozialpädagogen/innen etc.) wahrgenommen werden. Über die Kooperation der Fachkräfte wird eine Verknüpfung der Aktivitäten hergestellt und die erforderliche Lernfeldqualität geschaffen bzw. entsprechend den situativen Anforde-rungen weiterentwickelt.

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5.1 Aufgabenbereich: Bereitstellung des betrieblichen Sozialisationsfeldes

Der Betrieb ist das Hauptmerkmal des Sozialisationsfeldes. Über den Betrieb werden die wichtigsten Rahmenbedingungen für den individuellen Lern- und Entwicklungsprozess geschaffen.

Strukturelle Merkmale des Aufgabenbereichs

  • Leitung und Organisation eines Betriebes.
     
  • Weiterentwicklung bzw. Anpassung des Betriebes an die Markterfordernisse - z.B. Kundenanforderungen, technische Innovationen.
     
  • Beschäftigung von ausreichendem Fachpersonal zur Stabilisierung der betrieblichen Leistungen.
     
  • Beschäftigung von ehemaligen Maßnahmeteilnehmern/innen, die auch nach Maßnahmeende schwervermittelbar bleiben, zur Stabilisierung des betrieblichen Sozialisationsfeldes - ggf. unter Inanspruchnahme von Personalkostenzuschüssen.

 
Qualitative Merkmale des Lernfeldes

  • Das betriebliche Leistungsangebot orientiert sich am Leistungsangebot vergleichbarer privater gewerblicher Betriebe bzw. entspricht diesem.
     
  • Die Qualität der Dienstleistung orientiert sich am marktüblichen Niveau bzw. entspricht diesen Anforderungen.
     
  • Die Preise für Dienstleistungen und Produkte orientieren sich am Marktniveau bzw. entsprechen diesem.

 
Unter diesen strukturellen und qualitativen Bedingungen kann eine praxis- und marktnahe Lernorganisation erfolgen.

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5.2 Aufgabenbereich: Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Ausbildungs-maßnahmen

Die berufliche und soziale Integrationsförderung der Zielgruppen im betrieblichen Rahmen geschieht auf der Basis von Beschäftigungsvereinbarungen, Arbeits- oder Ausbildungsverträgen mit den Ziel-gruppenbeschäftigten in unterschiedlichen Formen - je nach Maßnahmeart.

Strukturelle Merkmale des Aufgabenbereichs

  • Führen von Informations- und Beratungsgesprächen mit Personen der Zielgruppe - vorrangig mit potentiellen Bewerbern/innen für eine Maßnahmeteilnahme und ggf. Durchführung von Probebeschäftigungen.
     
  • Durchführung von verschiedenen beruflichen Förder-, Qualifizierungs-, Ausbildungs- oder Be-schäftigungsmaßnahmen mit unterschiedlicher Dauer entsprechend der vereinbarten Maß-nahmeziele und dem individuellen Förderbedarf – davon:
     
    1. 1. Arbeitserprobungen - Dauer: 1 Woche bis max. 3 Monaten. Die Maßnahmen beinhalten Eignungstests. Sie schließen ab mit einer Beratung der Teilnehmer/innen und ggf. der zuständigen Arbeitsvermittlung. Sie können auch zum Abschluss eines Arbeits-, Qualifizierungs-, Umschulungs- oder Ausbildungsvertrages in den Betrieben führen.
       
    2. 2. Zeitlich befristete Beschäftigungsmaßnahmen gemäß § 16 SGB II gegen „Mehraufwandsentschädigung“ als Helfer/in oder auch als Fachkraft - Dauer: 12 bis 18 Monate.
       
    3. 3. Zeitlich befristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmaßnahmen (z.B. gemäß § 29 SGB II – Einstiegsgeld) als Helfer/in oder auch als Fachkraft - Dauer: 12 bis 24 Monate.
       
    4. 4. Sozialver-sicherungspflichtige Beschäftigungsmaßnahmen (z.B. gemäß § 16 SGB II – Beschäftigungszuschuss mit Option auf Wegfall der Befristung) als Helfer/in oder auch als Fachkraft - Dauer: 12 bis 24 Monate – ggf. unbefristet
       
    5. 5. Betriebliche Umschulungs- bzw. Ausbildungsmaßnahmen in den Berufsbereichen der Betriebe, soweit die Ausbildungsberechtigung des Betriebes vorliegt - Dauer: 1 bis 3½ Jahre. Diese Maßnahmen können auch als Anschlussmaßnahmen von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen geführt werden.
       
    6. 6. Ggf. andere Formen von Beschäftigungsverhältnissen (z.B. im Rahmen von nach SGB III, SGB IX oder SGB XII gewährten Personalkostenzuschüssen).
       
  • Die Betriebe garantieren die Integration der Teilnehmer/innen in die betrieblichen Arbeitsabläufe.
     
  • Die Betriebe sichern ein ausreichendes Arbeitsvolumen, das für die sinnvolle Beschäftigung und Qualifizierung der Teilnehmer/innen erforderlich ist.
     
  • Die Betriebe organisieren nach Bedarf Praktika in anderen Einrichtungen und Unternehmen zur Erweiterung der beruflichen Erfahrungen bzw. in - nicht gemeinnützigen - Betrieben zur Verbesserung der Vermittlungschancen nach Maßnahmeende. Für ein ausreichendes Ange-bot ist in Kooperation mit den Verbänden der Wirtschaft zu sorgen.

 
Qualitative Merkmale des Lernfeldes

  • Die Teilnehmer/innen sichern während der Maßnahme ihren Lebensunterhalt durch Bezug von Arbeitslosengeld II in Kombination mit MAW (Mehraufwandsentschädigung), Arbeitslohn, Ausbildungsvergütung oder anderen vergleichbaren Leistungen.
     
  • Die Leistungsanforderungen an die Teilnehmer/innen orientieren sich am individuellen Leistungsvermögen unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange.
     
  • Dauer und Intensität der Einarbeitung richtet sich nach den individuellen Ausgangsvoraussetzungen.
     
  • Die Heterogenität der Maßnahmeformen mit unterschiedlichen Leistungsniveaus und Laufzeiten sind eine wichtige Voraussetzung für die Sicherung der Dienstleistungsqualität der Betriebe und für die Sicherung der Qualität des Lernfeldes “Betrieb”.

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5.3 Aufgabenbereich: Ergänzende berufliche Bildungsmaßnahmen

Das betriebliche Lernfeld wird ergänzt durch geeignete berufliche Bildungsmaßnahmen und Maßnah-men zur Förderung der Allgemeinbildung.

Strukturelle Merkmale des Aufgabenbereichs

  • Die Betriebe führen regelmäßig innerbetriebliche Kurse oder Einzelmaßnahmen zur Vertiefung der im Betrieb erworbenen beruflichen Kenntnisse durch.
     
  • Die Betriebe organisieren interne oder externe Einzelmaßnahmen zum Ausbau der beruflichen Kenntnisse - nach Bedarf.
     
  • Die Betriebe organisieren Maßnahmen zum Erwerb von Qualifizierungsbausteinen (Be-rufsausbildungsmodule), die von den zuständigen Verbänden bzw. Behörden zertifiziert sind – nach Bedarf.
     
  • Die Betriebe bieten für die Auszubildenden oder Umschüler Lernhilfen zur besseren Bewälti-gung des Lernstoffs der Berufsschule und bei der Vorbereitung zur Gesellenprüfung - nach Bedarf.
     
  • Die Betriebe organisieren Kurse oder Einzelmaßnahmen zur Verbesserung sprachlicher und mathematischer Grundfertigkeiten, bzw. andere Maßnahmen zur Förderung der Allgemeinbil-dung - nach Bedarf.
     
  • Die Betriebe führen Einzel- oder Gruppenmaßnahmen zur Weiterentwicklung der psychosozia-len Kompetenz der Teilnehmer/innen durch (Bewerbungs-, Konflikt-, Kommunikationstraining etc.)

 
Qualitative Merkmale des Lernfeldes

  • Maßnahme-/Kursinhalte bilden keinen abstrakten Lernstoff, sondern beziehen sich auf das be-triebliche, praktische Geschehen.
     
  • Die ergänzenden beruflichen Bildungsmaßnahmen sichern die im Betrieb erworbenen berufli-chen Kenntnisse und Fertigkeiten.
     
  • Die Qualität der ergänzenden beruflichen Bildungsmaßnahmen wird durch die Marktintegration des Betriebes erhöht.
     
  • Die ergänzenden Maßnahmen ermöglichen insbesondere Benachteiligten eine neue Qualität von Lernerfahrung und verbessern somit die Chancen einer Kompensation von Lern- und Leistungsdefiziten.

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5.4 Aufgabenbereich: Berufspädagogische und sozialpädagogische Einzelarbeit

Das betriebliche Lernfeld und die Bildungsangebote werden ergänzt um das Angebot von Einzelmaß-nahmen, die den Teilnehmern/innen Hilfestellung bieten bei der Bewältigung persönlicher Probleme, bei der Stabilisierung ihres sozialen Umfeldes und bei der individuellen Lebens- und Berufsplanung. Sie dienen vor allem aber auch der Reflexion des bisherigen Maßnahmeverlaufes und der Vereinba-rung von neuen oder modifizierten Zielen während der verbleibenden Maßnahmedauer.

Strukturelle Merkmale des Aufgabenbereichs

  • Anamnese (für jede/n Teilnehmer/in), Beratung und Krisenintervention - je nach individuellem Bedarf,
     
  • Entwicklungsgespräche mit den Teilnehmern/innen in regelmäßigem Turnus (Inhalte: berufli-che und individuelle Entwicklung, Zielvereinbarung - ggf. Zielmodifikation etc.) durch Sozialpä-dagogen/innen in Kooperation mit den Arbeitsanleitern/innen,
     
  • Unterstützung bei der Bewerbung für einen Arbeits-, Ausbildungs- oder Umschulungsplatz nach Maßnahmeende - auch durch Vermittlung in Praktikums- und Arbeitsstellen etc.,
     
  • Beratung und Begleitung ehemaliger Teilnehmer/innen (“Nachbetreuung”) - insbesondere zu Beginn des neuen Beschäftigungsverhältnisses - nach Bedarf bzw. bei Anforderung.

 
Qualitative Merkmale des Lernfeldes

  • Der berufspädagogischen und sozialpädagogischen Einzelarbeit kommt eine zentrale Bedeutung zu, denn im Rahmen der Einzelarbeit wird das Bewusstsein über den individuellen Leistungsstand (Problemlagen etc.) erhöht und alle Einzelmaßnahmen eingeleitet, die für die Optimierung der individuellen Lernfeldbedingungen im Rahmen des Betriebes notwendig sind.
     
  • Durch die Marktnähe des Betriebes verbessern sich auch die Bedingungen für die Fachkräfte, die Entwicklungsfortschritte der Teilnehmer/innen im Hinblick auf ihre Arbeitsmarktchancen realistischer zu bewerten.

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6. Standards

6.1 Finanzierung

Die Aufwendungen der Betriebe werden in der Regel durch Zuschüsse der öffentlichen Hand und Um-satzerlöse finanziert. Die besonderen beruflichen und sozialen Integrationsleistungen der Betriebe sind aus öffentlichen Mitteln und anderen vergleichbaren Zuwendungen zu finanzieren. Ohne diese Mittel können diese Leistungen nicht erbracht werden.
 

6.2 Fachpersonal

Vollzeitstellen bzw. Teilzeitstellen, die den Leistungsumfang in den Bereichen Einzelarbeit, Bildungsar-beit sowie den erhöhten Aufwand bei der individuellen fachlichen Unterweisung und Arbeitsanleitung der Teilnehmer/innen sichern: Fachkräfte im handwerklich/technischen Bereich mit Meisterbrief, Fach-kräfte mit sozialpädagogischer, pädagogischer oder psychologischer Qualifikation und Fachkräfte im Verwaltungsbereich. Bei Betrieben, die zusätzliches Fachpersonal auch durch Eigenleistung (z.B. aus Umsatzerlösen) finanzieren können, wird dieses Fachpersonal ebenfalls in die individuelle Entwick-lungsförderung integriert - schwerpunktmäßig bei der Arbeitsanleitung.
 

6.3 Räumlichkeiten

Branchenübliche Räumlichkeiten mit entsprechender Ausstattung und zusätzliche Räume für die be-rufspädagogischen und sozialpädagogischen Aufgabenstellungen.
 

6.4 Methoden

Betriebliches Konzept der beruflichen Integrationsförderung auf der Basis einer differenzierten Ange-botsstruktur, deren Elemente miteinander verknüpft sind (integriertes Angebot), das dem individuellen Entwicklungsbedarf der Teilnehmer/innen Rechnung trägt. Näheres ist bereits unter dem Punkt “5. Leistungen” ausgeführt.
 

6.5 Kooperation und Vernetzung mit anderen Diensten und Einrichtungen

Die Betriebe unterhalten Kooperationsbeziehungen mit anderen sozialen Diensten, Behörden, Verbän-den und Betrieben. Die Kooperationen liegen im gegenseitigen Interesse der Partner. Sie dienen der gegenseitigen Konsultation, sowie der Optimierung der Entwicklungsförderung von Maßnahmeteil-nehmern/innen.
 

6.6 Evaluation

Dokumentation und Statistik zu folgenden Themenbereichen:

  • Stellen und beschäftigte Personen (Teilnehmer/innen und anderes Personal)
     
  • Teilnehmerstruktur (nach ausgewählten Merkmalen)
     
  • Qualitative Dokumentation der Maßnahmeverläufe inkl. Verbleibsstatistik
     
  • Eckdaten zur betrieblichen Entwicklung
     
  • sonstige Leistungen

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