Inhalt
- Vorwort
- 1. Produktdefinition
- 2. Zielgruppen
- 3. Ziele
- 4. Auftragsgrundlage
- 5. Leistungen
5.1 Aufgabenbereich: Bereitstellung des betrieblichen Sozialisationsfeldes
- 5.2 Aufgabenbereich: Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen
- 5.3 Aufgabenbereich: Ergänzende berufliche Bildungsmaßnahmen
- 5.4 Aufgabenbereich: Berufspädagogische und sozialpädagogische
Einzelarbeit
6. Standards
Vorwort
Die vorliegende Leistungsbeschreibung wurde in ihrer ursprünglichen
Fassung bereits im Jahr 1999 formuliert und unter dem Titel „Die
Betriebe der MAG AFI (Münchner Arbeitsgemeinschaft Arbeits-förderungsinitiativen) – Leistungsbeschreibung“ veröffentlicht.
Zum damaligen Zeitpunkt wollten die in der MAG AFI zusammengeschlossenen
Träger, sozialen Betriebe und Einrichtungen eine Rahmenkonzeption
für die berufliche und soziale Integrationsförderung von
Benachteiligten im Kontext ihrer Sozialen Betriebe in München
vorlegen. Das Ziel, mehr Transparenz für diese Arbeit bei Vertre-tern
aus Politik, Verwaltung und bei der Fachöffentlichkeit zu erzeugen,
wurde in vollem Umfang er-reicht, und die Leistungsbeschreibung erfuhr
auch über den kommunalpolitischen Rahmen Münchens hinaus
Beachtung.
Die Sozialen Betriebe galten über Jahre hinweg als Prototypen
sozialpolitisch motivierter Beschäfti-gungsförderung – insbesondere
für den Personenkreis von Langzeitarbeitslosen, für die die
regulären Maßnahme- und Kursangebote wirkungslos bleiben.
Die Hartz III (SGB III) - und Hartz IV (SGB II) - Reformen und die
damit verbundene tendentielle Entkommunalisierung der Daseinsvorsorge
für ge-sellschaftliche Problemgruppen haben den Bestand von Sozialen
Betrieben in München nicht in Frage gestellt. Das ist aber kein
Ergebnis vorausschauender Sozialpolitik des Bundes, in dessen Zuständig-keit
inzwischen auch die „Arbeitsmarktpolitik“ für erwerbsfähige,
bedürftige Arbeitslose fällt. Bisher bie-tet unverändert
die Landeshauptstadt München das stabile Fundament der öffentlichen
Förderung von Sozialen Betrieben in München. Sie handelt
damit vorbildlich und beispielhaft für vergleichbare bun-desdeutsche
Kommunen.
Die vorliegende Leistungsbeschreibung ist im Wesentlichen eine Aktualisierung
der Rahmenkonzepti-on von 1999. Die Tatsache, dass nur wenige Passagen
verändert bzw. aktualisiert werden mussten, ist ein Indiz für
die Qualität der Leistungsbeschreibung von 1999 und vor allem
für die Qualität der be-trieblichen Integrationskonzepte
der Sozialen Betriebe in der Vergangenheit. Mit der Neufassung der
Leistungsbeschreibung soll zunächst eine neue fachpolitische Begründung
für kommunalpolitisches Handeln geschaffen werden. Wenn diese
Arbeit darüber hinaus dazu beiträgt, dass andere, potentielle
Partner (z.B. der Bund) sich deutlicher bei der Förderung von
Sozialen Betrieben engagieren, wäre ein weiteres Ziel erreicht.
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1. Produktdefinition
Soziale Betriebe sind Instrumente zur Förderung der beruflichen
und sozialen Integration von Perso-nen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
als benachteiligt gelten und bei denen ein erhöhter Förder-bedarf
besteht. Soziale Betriebe bieten marktfähige Dienstleistungen
an und nutzen ihre betriebliche Infrastruktur vorrangig dazu, die Entwicklung
der beruflichen und sozialen Kompetenz der Maßnahme-teilnehmer/innen
nachhaltig zu fördern. In diesem Sinne sind Soziale Betriebe stets
Zweckbetriebe gemeinnütziger Körperschaften.
Die Grundlage des Integrationskonzepts bilden die vertraglich fixierten
Vereinbarungen zwischen Be-trieb und Maßnahmeteilnehmern/innen
in Form von Beschäftigungs-, Arbeits- bzw. Ausbildungs- / Um-schulungsverträgen.
Damit werden die Teilnehmer/innen in den Arbeitsprozess und in die
betriebliche Infrastruktur eingebunden. Zusätzliche Beratungs-
und Bildungsangebote, die sich stets am individuel-len Entwicklungsbedarf
orientieren und im Kontext zum betrieblichen Geschehen stehen, stellen
si-cher, dass der Soziale Betrieb ein ganzheitliches Förderkonzept
verfolgt.
Soziale Betriebe sind ein ergänzendes Angebot zum Regelsystem
der beruflichen Bildung und Be-schäftigungsförderung. Soziale
Betriebe bieten im Vergleich zu Schulen, Maßnahmen in Lehrgangs-form
oder Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten, durch ihre zusätzliche
betriebliche, praktische Aus-richtung ausgezeichnete Rahmenbedingungen
zur Intensivierung der individuellen Förderung und sind in dieser
Hinsicht anderen Maßnahmetypen deutlich überlegen.
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2. Zielgruppen
Arbeitslose bzw. Erwerbslose,
- die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bzw. Ausbildungsstellenmarkt
als benachteiligt gelten, erwerbsfähig sind bzw. sich an der
Schwelle zur Erwerbsfähigkeit befinden, wenn sie den Sta-tus
der Erwerbsunfähigkeit
haben,
- für die keine anderen Maßnahmen im Regelsystem
der beruflichen Bildung und Beschäftigungsförderung (Berufliche
Schulen, überbetriebliche Fortbildungs- und Umschu-lungsmaßnahmen,
Berufsberatung und Arbeitsvermittlung etc.) in Betracht kommen oder
nicht sinnvoll erscheinen und
- bei denen ein erhöhter Bedarf an individueller Förderung besteht.
Dazu zählen insbesondere langzeitarbeitslose und / oder schwervermittelbare
Personen (z.B. Empfän-ger von Arbeitslosengeld II, Schwerbehinderte
und / oder benachteiligte junge Menschen), die häufig folgende
zusätzliche Merkmale von Benachteiligung aufweisen:
Höheres Alter, gesundheitliche Einschränkungen, körperliche
Behinderungen, psychische Be-hinderungen, keine Berufsausbildung, fehlende
Berufserfahrung im erlernten Beruf, instabile Erwerbsbiografie, niedrige
Allgemeinbildung, Suchterkrankung/-gefährdung, besondere famili-äre
Belastungen (z.B. alleinerziehende Frauen und Männer), geschlechtsspezifische
Benach-teiligungen, soziokulturelle Benachteiligungen (z.B. Migranten,
Minderheiten), Merkmale sozia-ler Randständigkeit, sonstige
Merkmale von Benachteiligung.
Die Prüfung der individuellen Fördervoraussetzungen
und die Besetzung der Stellen erfolgt in Abstimmung mit den zuständigen öffentlichen
Stellen (ARGE für Beschäftigung, Jugendamt, Agentur für
Arbeit etc.) oder in Kooperation mit anderen sozialen Diensten. Die
Stellenbesetzungen erfolgen nicht zu einem bestimmten fixen Zeitpunkt,
sondern kontinuierlich nach Bedarf und wenn Stellen frei geworden sind.
Je heterogener die Teilnehmergruppe im Hinblick auf die berufliche
Leistungsfähigkeit zusammengesetzt ist, umso effektiver gestaltet
sich das betriebliche Lernfeld für jede/n einzelne/n Teilnehmer/in.
Auf diesen Aspekt ist bei der Stellenbesetzung zu achten.
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3. Ziele
Die Betriebe bieten als gemeinnützige Einrichtungen den Teilnehmern/innen
ein komplexes Lernfeld, das insbesondere Benachteiligten die Chance
eröffnet,
- berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben bzw. zu
erweitern,
- die eigene persönliche und berufliche Identität weiterzuentwickeln,
- die
eigenen Ressourcen zu erkennen und zu entwickeln,
- das individuelle soziale Umfeld zu stabilisieren und die
materiellen Lebensumstände zu verbessern,
- ihre Vermittlungschancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
nachhaltig zu verbessern.
Die Teilnehmer/innen sollen nach Abschluss der Maßnahme in der
Lage sein,
- ihr Leben eigenverantwortlich zu führen,
- eine Berufstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben,
- weiterführende Angebote im regulären Berufsbildungs-
und Schulsystem wahrzunehmen.
Sollte eine Vermittlung vor geplantem Maßnahmeende möglich
oder sinnvoll sein, wird diese realisiert.
Für Teilnehmer/innen, bei denen sich trotz nachhaltiger Entwicklungsfortschritte
während der Maß-nahme keine Perspektive abzeichnet, werden
auch weitergehende Formen der Beschäftigung und Un-terstützung
angeboten, um die bisherigen Erfolge nicht zu gefährden.
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4. Auftragsgrundlage
Der Integrationsauftrag der Betriebe beruht auf den Grundlagen der
Sozialgesetzgebung wie z.B. SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende),
SGB III (Arbeitsförderung), SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe),
SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen), SGB XII
(Sozialhilfe). Kennzeich-nend für alle vorher genannten Gesetze
ist das Kooperations- und Abstimmungsgebot der jeweiligen Körperschaften,
die für die Ausführung des gesetzlichen Auftrags zuständig
sind, im Hinblick auf die Personengruppe der Benachteiligten. Die Umsetzung
des gesetzlichen Auftrags wird konkretisiert u.a. durch Förderprogramme
der Kommune, des Landes, des Bundes und der Europäischen Union,
An-ordnungen der Agentur für Arbeit oder besondere Förderschwerpunkte
der Agenturbezirke und örtlichen ARGEn (Arbeitsgemeinschaften
für Beschäftigung). Für die Tätigkeit der Betriebe
sind außerdem die Satzungen ihrer Träger von Bedeutung.
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5. Leistungen
Die Betriebe bieten Ihre Leistungen in unterschiedlichen Marktsegmenten
an. Dazu zählen neben Leis-tungsangeboten in den klassischen Handswerksbereichen
ebenso Leistungen in den Bereichen Re-cycling, Umweltpflege, Büro
und Verwaltung, soziale Dienste, besondere Dienste für sozialbenachtei-ligte
Menschen oder sonstige innovative Dienstleistungen. Die Vielfalt der
Betriebe im Hinblick auf an-gebotene Dienstleistungen und Organisationsformen
(z.B. Betriebsgröße, Marktbeteiligung, zielgrup-penspezifische
Ausrichtung etc.) ist eine wichtige Voraussetzung, um der Vielfalt
und Heterogenität der Problemlagen bei den Maßnahmeteilnehmern/innen
gerecht zu werden und die Wirksamkeit der Maß-nahmen zu erhöhen.
Im Rahmen dieser Leistungsbeschreibung werden im Folgenden Aufgaben
beschrieben, die sich un-mittelbar auf den Integrationsauftrag der
Sozialen Betriebe beziehen. Die Aufgaben sind verschiede-nen Aufgabenbereichen
zuzuordnen, die in der Regel von Fachkräften mit unterschiedlichen
berufs-fachlichen und (sozial-) pädagogischen Kompetenzen (z.B.
Meister/in, Sozialpädagogen/innen etc.) wahrgenommen werden. Über
die Kooperation der Fachkräfte wird eine Verknüpfung der
Aktivitäten hergestellt und die erforderliche Lernfeldqualität
geschaffen bzw. entsprechend den situativen Anforde-rungen weiterentwickelt.
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5.1 Aufgabenbereich: Bereitstellung des betrieblichen Sozialisationsfeldes
Der Betrieb ist das Hauptmerkmal des Sozialisationsfeldes. Über
den Betrieb werden die wichtigsten Rahmenbedingungen für den individuellen
Lern- und Entwicklungsprozess geschaffen.
Strukturelle Merkmale des Aufgabenbereichs
- Leitung und Organisation eines Betriebes.
- Weiterentwicklung bzw. Anpassung des Betriebes an die Markterfordernisse
- z.B. Kundenanforderungen, technische Innovationen.
- Beschäftigung von ausreichendem Fachpersonal zur Stabilisierung
der betrieblichen Leistungen.
- Beschäftigung von ehemaligen Maßnahmeteilnehmern/innen,
die auch nach Maßnahmeende schwervermittelbar bleiben, zur
Stabilisierung des betrieblichen Sozialisationsfeldes - ggf. unter
Inanspruchnahme von Personalkostenzuschüssen.
Qualitative Merkmale des Lernfeldes
- Das betriebliche Leistungsangebot orientiert sich am
Leistungsangebot vergleichbarer privater gewerblicher Betriebe bzw.
entspricht diesem.
- Die Qualität der Dienstleistung orientiert
sich am marktüblichen
Niveau bzw. entspricht diesen Anforderungen.
- Die Preise für Dienstleistungen und Produkte orientieren
sich am Marktniveau bzw. entsprechen diesem.
Unter diesen strukturellen und qualitativen Bedingungen kann eine
praxis- und marktnahe Lernorganisation erfolgen.
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5.2 Aufgabenbereich: Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Ausbildungs-maßnahmen
Die berufliche und soziale Integrationsförderung der Zielgruppen
im betrieblichen Rahmen geschieht auf der Basis von Beschäftigungsvereinbarungen,
Arbeits- oder Ausbildungsverträgen mit den Ziel-gruppenbeschäftigten
in unterschiedlichen Formen - je nach Maßnahmeart.
Strukturelle Merkmale des Aufgabenbereichs
- Führen von Informations- und Beratungsgesprächen
mit Personen der Zielgruppe - vorrangig mit potentiellen Bewerbern/innen
für eine Maßnahmeteilnahme und ggf. Durchführung
von Probebeschäftigungen.
- Durchführung von verschiedenen beruflichen Förder-,
Qualifizierungs-, Ausbildungs- oder Be-schäftigungsmaßnahmen
mit unterschiedlicher Dauer entsprechend der vereinbarten Maß-nahmeziele
und dem individuellen Förderbedarf – davon:
- 1. Arbeitserprobungen - Dauer: 1 Woche bis max. 3 Monaten. Die
Maßnahmen
beinhalten Eignungstests. Sie schließen ab mit einer Beratung
der Teilnehmer/innen und ggf. der zuständigen Arbeitsvermittlung.
Sie können auch zum Abschluss eines Arbeits-, Qualifizierungs-,
Umschulungs- oder Ausbildungsvertrages in den Betrieben führen.
- 2. Zeitlich befristete Beschäftigungsmaßnahmen gemäß § 16
SGB II gegen „Mehraufwandsentschädigung“ als Helfer/in
oder auch als Fachkraft - Dauer: 12 bis 18 Monate.
- 3. Zeitlich befristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmaßnahmen
(z.B. gemäß § 29 SGB II – Einstiegsgeld) als
Helfer/in oder auch als Fachkraft - Dauer: 12 bis 24 Monate.
- 4. Sozialver-sicherungspflichtige
Beschäftigungsmaßnahmen
(z.B. gemäß § 16 SGB II – Beschäftigungszuschuss
mit Option auf Wegfall der Befristung) als Helfer/in oder auch als
Fachkraft - Dauer: 12 bis 24 Monate – ggf. unbefristet
- 5. Betriebliche
Umschulungs- bzw. Ausbildungsmaßnahmen in den
Berufsbereichen der Betriebe, soweit die Ausbildungsberechtigung
des Betriebes vorliegt - Dauer: 1 bis 3½ Jahre. Diese Maßnahmen
können auch als Anschlussmaßnahmen von Beschäftigungs-
und Qualifizierungsmaßnahmen geführt werden.
- 6. Ggf. andere
Formen von Beschäftigungsverhältnissen (z.B.
im Rahmen von nach SGB III, SGB IX oder SGB XII gewährten Personalkostenzuschüssen).
- Die Betriebe garantieren die Integration der Teilnehmer/innen
in die betrieblichen Arbeitsabläufe.
- Die Betriebe sichern ein ausreichendes Arbeitsvolumen, das
für die sinnvolle Beschäftigung und Qualifizierung der Teilnehmer/innen
erforderlich ist.
- Die Betriebe organisieren nach Bedarf Praktika
in anderen Einrichtungen und Unternehmen zur Erweiterung der beruflichen
Erfahrungen bzw. in - nicht gemeinnützigen - Betrieben zur Verbesserung
der Vermittlungschancen nach Maßnahmeende. Für ein ausreichendes
Ange-bot ist in Kooperation mit den Verbänden der Wirtschaft zu
sorgen.
Qualitative Merkmale des Lernfeldes
- Die Teilnehmer/innen sichern während der Maßnahme
ihren Lebensunterhalt durch Bezug von Arbeitslosengeld II in Kombination
mit MAW (Mehraufwandsentschädigung), Arbeitslohn, Ausbildungsvergütung
oder anderen vergleichbaren Leistungen.
- Die Leistungsanforderungen an die Teilnehmer/innen orientieren
sich am individuellen Leistungsvermögen unter Berücksichtigung
der betrieblichen Belange.
- Dauer und Intensität der Einarbeitung richtet sich
nach den individuellen Ausgangsvoraussetzungen.
- Die Heterogenität der Maßnahmeformen mit unterschiedlichen
Leistungsniveaus und Laufzeiten sind eine wichtige Voraussetzung
für
die Sicherung der Dienstleistungsqualität der Betriebe und
für
die Sicherung der Qualität des Lernfeldes “Betrieb”.
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5.3 Aufgabenbereich: Ergänzende berufliche Bildungsmaßnahmen
Das betriebliche Lernfeld wird ergänzt durch geeignete berufliche
Bildungsmaßnahmen und Maßnah-men zur Förderung der
Allgemeinbildung.
Strukturelle Merkmale des Aufgabenbereichs
- Die Betriebe führen regelmäßig innerbetriebliche
Kurse oder Einzelmaßnahmen zur Vertiefung der im Betrieb erworbenen
beruflichen Kenntnisse durch.
- Die Betriebe organisieren interne oder externe Einzelmaßnahmen
zum Ausbau der beruflichen Kenntnisse - nach Bedarf.
- Die Betriebe organisieren Maßnahmen zum Erwerb von Qualifizierungsbausteinen
(Be-rufsausbildungsmodule), die von den zuständigen Verbänden
bzw. Behörden zertifiziert sind – nach Bedarf.
- Die
Betriebe bieten für die Auszubildenden oder Umschüler
Lernhilfen zur besseren Bewälti-gung des Lernstoffs der Berufsschule
und bei der Vorbereitung zur Gesellenprüfung - nach Bedarf.
- Die Betriebe organisieren Kurse oder Einzelmaßnahmen zur
Verbesserung sprachlicher und mathematischer Grundfertigkeiten, bzw.
andere Maßnahmen zur Förderung der Allgemeinbil-dung -
nach Bedarf.
- Die Betriebe führen Einzel- oder Gruppenmaßnahmen
zur Weiterentwicklung der psychosozia-len Kompetenz der Teilnehmer/innen
durch (Bewerbungs-, Konflikt-, Kommunikationstraining etc.)
Qualitative Merkmale des Lernfeldes
- Maßnahme-/Kursinhalte bilden keinen abstrakten Lernstoff,
sondern beziehen sich auf das be-triebliche, praktische Geschehen.
- Die ergänzenden beruflichen Bildungsmaßnahmen sichern
die im Betrieb erworbenen berufli-chen Kenntnisse und Fertigkeiten.
- Die Qualität der ergänzenden beruflichen Bildungsmaßnahmen
wird durch die Marktintegration des Betriebes erhöht.
- Die ergänzenden Maßnahmen ermöglichen insbesondere
Benachteiligten eine neue Qualität von Lernerfahrung und verbessern
somit die Chancen einer Kompensation von Lern- und Leistungsdefiziten.
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5.4 Aufgabenbereich: Berufspädagogische und sozialpädagogische
Einzelarbeit
Das betriebliche Lernfeld und die Bildungsangebote werden ergänzt
um das Angebot von Einzelmaß-nahmen, die den Teilnehmern/innen
Hilfestellung bieten bei der Bewältigung persönlicher Probleme,
bei der Stabilisierung ihres sozialen Umfeldes und bei der individuellen
Lebens- und Berufsplanung. Sie dienen vor allem aber auch der Reflexion
des bisherigen Maßnahmeverlaufes und der Vereinba-rung von neuen
oder modifizierten Zielen während der verbleibenden Maßnahmedauer.
Strukturelle Merkmale des Aufgabenbereichs
- Anamnese (für jede/n Teilnehmer/in), Beratung und Krisenintervention
- je nach individuellem Bedarf,
- Entwicklungsgespräche mit den Teilnehmern/innen in regelmäßigem
Turnus (Inhalte: berufli-che und individuelle Entwicklung, Zielvereinbarung
- ggf. Zielmodifikation etc.) durch Sozialpä-dagogen/innen in
Kooperation mit den Arbeitsanleitern/innen,
- Unterstützung bei der Bewerbung für einen Arbeits-,
Ausbildungs- oder Umschulungsplatz nach Maßnahmeende - auch
durch Vermittlung in Praktikums- und Arbeitsstellen etc.,
- Beratung und Begleitung ehemaliger Teilnehmer/innen (“Nachbetreuung”)
- insbesondere zu Beginn des neuen Beschäftigungsverhältnisses
- nach Bedarf bzw. bei Anforderung.
Qualitative Merkmale des Lernfeldes
- Der berufspädagogischen und sozialpädagogischen Einzelarbeit
kommt eine zentrale Bedeutung zu, denn im Rahmen der Einzelarbeit wird
das Bewusstsein über den individuellen Leistungsstand (Problemlagen
etc.) erhöht und alle Einzelmaßnahmen eingeleitet, die für
die Optimierung der individuellen Lernfeldbedingungen im Rahmen des
Betriebes notwendig sind.
- Durch die Marktnähe des Betriebes verbessern sich auch
die Bedingungen für die Fachkräfte, die Entwicklungsfortschritte
der Teilnehmer/innen im Hinblick auf ihre Arbeitsmarktchancen realistischer
zu bewerten.
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6. Standards
6.1 Finanzierung
Die Aufwendungen der Betriebe werden in der Regel durch Zuschüsse
der öffentlichen Hand und Um-satzerlöse finanziert. Die besonderen
beruflichen und sozialen Integrationsleistungen der Betriebe sind aus öffentlichen
Mitteln und anderen vergleichbaren Zuwendungen zu finanzieren. Ohne
diese Mittel können diese Leistungen nicht erbracht werden.
6.2 Fachpersonal
Vollzeitstellen bzw. Teilzeitstellen, die den Leistungsumfang in den
Bereichen Einzelarbeit, Bildungsar-beit sowie den erhöhten Aufwand
bei der individuellen fachlichen Unterweisung und Arbeitsanleitung
der Teilnehmer/innen sichern: Fachkräfte im handwerklich/technischen
Bereich mit Meisterbrief, Fach-kräfte mit sozialpädagogischer,
pädagogischer oder psychologischer Qualifikation und Fachkräfte
im Verwaltungsbereich. Bei Betrieben, die zusätzliches Fachpersonal
auch durch Eigenleistung (z.B. aus Umsatzerlösen) finanzieren
können, wird dieses Fachpersonal ebenfalls in die individuelle
Entwick-lungsförderung integriert - schwerpunktmäßig
bei der Arbeitsanleitung.
6.3 Räumlichkeiten
Branchenübliche Räumlichkeiten mit entsprechender Ausstattung
und zusätzliche Räume für die be-rufspädagogischen
und sozialpädagogischen Aufgabenstellungen.
6.4 Methoden
Betriebliches Konzept der beruflichen Integrationsförderung auf
der Basis einer differenzierten Ange-botsstruktur, deren Elemente miteinander
verknüpft sind (integriertes Angebot), das dem individuellen Entwicklungsbedarf
der Teilnehmer/innen Rechnung trägt. Näheres ist bereits
unter dem Punkt “5. Leistungen” ausgeführt.
6.5 Kooperation und Vernetzung mit anderen Diensten und Einrichtungen
Die Betriebe unterhalten Kooperationsbeziehungen mit anderen sozialen
Diensten, Behörden, Verbän-den und Betrieben. Die Kooperationen
liegen im gegenseitigen Interesse der Partner. Sie dienen der gegenseitigen
Konsultation, sowie der Optimierung der Entwicklungsförderung
von Maßnahmeteil-nehmern/innen.
6.6 Evaluation
Dokumentation und Statistik zu folgenden Themenbereichen:
- Stellen und beschäftigte Personen (Teilnehmer/innen
und anderes Personal)
- Teilnehmerstruktur (nach ausgewählten Merkmalen)
- Qualitative Dokumentation der Maßnahmeverläufe inkl.
Verbleibsstatistik
- Eckdaten zur betrieblichen Entwicklung
- sonstige Leistungen
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